Defibrillator

In der CLINICHE DENTAL QUALITY haben wir unsere medizinische Notfallausrüstung mit einem Defibrillator ergänzt. Obwohl Zahnarztpraxen nicht verpflichtet sind, sich mit diesem Gerät auszustatten, empfiehlt das Gesundheitsministerium allen Gesundheitseinrichtungen den Erwerb dieser Ausrüstung.

In der CLINICHE DENTAL QUALITY haben wir uns zum Schutz der Gesundheit unserer Patienten entschlossen, dieser Empfehlung zu folgen und die Anschaffung eines Defibrillators in Betracht zu ziehen, der in einer Zahnarztpraxis von grundlegender Bedeutung ist, und zwar aus den folgenden Gründen:

  • Während der Behandlungen und Eingriffe, können bei Patienten mit Pathologien, die möglicherweise noch nicht diagnostiziert oder bei der Informationssammlung nicht erwähnt wurden, plötzliche medizinische Notfälle eintreten, bei denen ein rasches Eingreifen unerlässlich ist;
  • Aufregung bei komplexen Eingriffen, insbesondere bei älteren Patienten, kann bestehende kardiopathologische Zustände auslösen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern.

Trotz der absoluten Seltenheit dieser Komplikationen glauben wir, dass diese Investition einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit unserer Patienten leistet. Alle Mitarbeiter von CLINICHE DENTAL QUALITY sind im korrekten Umgang mit dem Defibrillator geschult.